Das Vorgehen im Falle einer kurzfristigen Schulschließung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte!

Hiermit möchten wir Sie über das Vorgehen im Falle einer kurzfristigen Schulschließung informieren:

  • Die Schließung wird von der Schulaufsichtsbehörde oder dem Gesundheitsamt veranlasst.
  • Es erfolgt eine umfassende Information über die Schule und über die Medien.
  • Die Schule nutzt zu Ihrer Information eine Meldekette per Telefon und stellt entsprechende Angaben auf der Homepage bereit.
  • Für den Schüler entstehen im Falle einer Schließung keine notenrelevanten Nachteile.

Mit freundlichen Grüßen

A. Weber (Schulleiterin)

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