Neue Corona-Verordnung

Um die vierte Corona-Welle zu brechen gibt es ab Montag, 6. Dezember zahlreiche Regeln, die von der Bildungsministerin Dr. Hubig am 2. Dezember mitgeteilt wurden. Die Verschärfungen sollen die Schulen unbedingt offen halten.

Weihnachtsferien. Die Ferien sollen nicht vorgezogen, bzw. verlängert werden.

Maskenpflicht. An allen Schulen in Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht. Im gesamten Gebäude, aber auch auf dem Pausenhof. Natürlich ist es erlaubt in Pausen die Masken zum Essen und Trinken abzuziehen. Ggf. können während des Unterrichts auch Maskenpausen eingelegt werden.

Sportunterricht. Beim Sportunterricht im Freien darf auf Masken verzichtet werden. In der Halle sind Masken verpflichtend zu tragen. Dabei soll es nur zu einem „einfachen“ Bewegungsangebot kommen. In Kleingruppen, bis zu 10 SchülerInnen, muss keine Maske getragen werden.

Testungen. Weiterhin gibt es wöchentlich zwei anlasslose Testungen für Kinder, die nicht geimpft oder genesen sind. Wenn in der Klasse ein Coronafall auftritt, müssen sich alle fünf Tage hintereinander testen. Hier ist eine Testung auch für die Geimpften und Genesenen möglich.

Weitere Information. „Die Rheinpfalz“ schreibt, dass sich Stand Donnerstag 5.910 Schüler und 441 Lehrer infiziert haben. Dies entspricht einem Prozent. An 156 von 1.098 Schulen sind bereits mehr als neun Infektionen aufgetreten.
(Quelle: „Die Rheinpfalz“, Freitag, 3.12.2021)

Besucher: 3