Nachdem die nächste Coronawelle in unserem Landkreis angekommen ist und die Zahlen in die Höhe steigen, sind wir ab Montag, 22. November in Warnstufe 2.
Das bedeutet, dass ab Montag auf dem Schulgelände und während des Unterrichts Maskenpflicht besteht und 2 x wöchentlich getestet werden muss.
Die Warnstufen:
In allen Schulen gilt in Warnstufe 1 grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht jedoch am Platz und im Freien. Es erfolgt 1 Test pro Woche, jeweils am Montag oder am ersten Tag des Schulbesuchs.
Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen auch am Platz. Es erfolgen 2 Tests pro Woche.
In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förderschulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trinken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten. Es erfolgen 3 Tests pro Woche.