Im gesamten öffentlichen und gesellschaftlichen Leben sieht das Ministerium aufgrund der Corona-Situation und der gesamten Infektions- und Krankenhauslage nur wenige Einschränkungen. Deshalb soll auch das neue Schuljahr im Regelbetrieb starten. Ziel ist es, den schulischen Regelbetrieb mit allen unterrichtlichen wie außerunterrichtlichen Angeboten und sozialen Kontakten durchgängig zu gewährleisten, um den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung und sozialem Miteinander und Teilhabe sicherzustellen.
Für den Schulbereich gelten nach den Sommerferien damit weiterhin folgende Regelungen:
- Keine Masken- und keine Testpflicht.
- Einhaltung der persönlichen Hygiene; regelmäßiges Lüften der Unterrichts-räume; Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske.
- Bei neu auftretenden Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie z. B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten gilt weiterhin, dass – unabhängig vom Impfstatus und auch bei negativem COVID-19 Antigen-Schnelltestergebnis – alle Betroffenen die Schule zunächst nicht besuchen sollen, solange nicht der Gesundheitszustand – ggf. durch einen Arztbesuch – abgeklärt wurde. Das bedeutet: Wer krank ist, bleibt zuhause.
- Eine Pflicht, zuhause zu bleiben (Absonderungspflicht) gilt nach wie vor für mit dem Coronavirus infizierte und krankheitsverdächtige Personen. Dies gilt nicht für enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige von positiv getesteten Personen.
Ausblick auf mögliche Anpassungen der Corona-Maßnahmen im Herbst und Winter:
Das Ministerium hat gesehen, wie wichtig die Schulen für Kinder und Jugendliche sind, deshalb sollen auch in diesem Herbst und Winter großflächige Schulschließungen unbedingt vermieden werden. Ob und welche konkreten Maßnahmen ab Oktober durch die Länder erlassen werden können, hängt vom dann gültigen Bundesinfektionsschutzgesetz und der Infektionsdynamik ab.
Auch der Hygieneplan-Corona wird bei verändertem Infektionsgeschehen oder bei Veränderungen der Rechtslage ggf. aktualisiert.
Niemand kann derzeit genau voraussagen, wie der weitere Verlauf der Pandemie sein wird. Aber der Verlauf und der wichtige Schutz von Risikogruppen hängt neben dem Auftreten neuer Virusvarianten und der Inanspruchnahme der angebotenen Impfungen wesentlich vom Verhalten der Bevölkerung ab. Für ungeimpfte Personen aller Altersgruppen zeigt sich weiterhin ein deutlich höheres Risiko für eine schwere Verlaufsform der COVID-19-Erkrankung. Die Impfung hat aufgrund ihrer hohen Schutzwirkung vor einem schweren Verlauf daher auch bei Erkrankungen durch die Omikron-Variante nicht an Bedeutung verloren.
Auch das regelmäßige Lüften bleibt weiterhin ein ganz wesentlicher Baustein im Schulalltag und der Pandemiebekämpfung. Im Hinblick auf eine mögliche Energieknappheit im Herbst und Winter besteht bei manchen die Sorge, dass der Luftaustausch zu einer Verschwendung von Heizenergie führt. Diese Sorge ist bei korrektem Lüftungsverhalten unberechtigt. Bei richtiger Vorgehensweise, also Stoßlüften in bestimmten zeitlichen Abständen, wie es im rheinland-pfälzischen Hygieneplan Corona beschrieben ist, führt das Lüften nicht zwangsläufig zu einem höheren Energieverbrauch und ist aufgrund der damit einhergehenden Sauerstoffzufuhr auch außerhalb der Pandemie unbedingt notwendig.