Absonderungsregeln in Schulen werden angepasst

Auch für Kitas und Schulen werden die Regelungen hinsichtlich nichtinfizierter Kinder und Jugendlicher sowie Erwachsener angepasst, so die Bildungsministerin und der Gesundheitsminister. „Unsere Schulen haben ein sehr hohes Schutzniveau, zusätzlich dazu haben wir eine sehr hohe Impfquote an unseren Schulen.

Deshalb haben wir uns in Absprache mit dem Gesundheitsministerium dazu entschieden, dass sich ausschließlich infizierte Personen absondern müssen. Es entfallen die Quarantäneregelungen für die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn.

Weiterhin bleibt es dabei, dass sich die gesamte Lerngruppe im Anschluss an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testet.

Als weitere Sicherheitsmaßnahme werden die anlasslosen Testungen von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche hochgefahren“, kündigte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig an.

Die Regelungen gelten zunächst bis zu den Winterferien, die am 21. Februar 2022 beginnen.

https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/hochhubig-absonderungsregeln-in-schulen-und-kitas-werden-angepasst/

Zusammenfassung:

  • Absonderung, bzw. Quarantäne NUR für infizierte Personen.
  • Testung der betroffenen Lerngruppe für 5 Tage.
  • Erhöhung der anlasslosen Testungen auf 3 Tests pro Woche.
  • Gültig bis zum 21. Februar 2022.