Notfallbetreuung

Die Notfallbetreuung richtet sich an einen begrenzten Personenkreis.

Für Eltern, die für ihre Kinder keine andere Betreuung sicherstellen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung richtet sich vor allem an Berufsgruppen, deren Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Staates und der Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind, wie z. B.

  • Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • Polizei,
  • Rettungsdienste,
  • Justiz und Justizvollzugsanstalten,
  • Feuerwehr,
  • Lehrkräfte,
  • Erzieherinnen und Erzieher,
  • Angestellte von Energie- und Wasserversorgung,

oder berufstätige Alleinerziehende und andere Härtefälle, die keine andere Betreuungslösung haben.

Wir bitten alle Eltern, verantwortungsvoll von diesem Angebot Gebrauch zu machen und die Kinderbetreuung vorrangig zuhause sicherzustellen. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und dafür die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Die Schulen haben bereits Informationen erhalten, wie die Notbetreuung zu organisieren ist. Diese enthalten auch Hinweise zum Infektionsschutz und zu Hygienemaßnahmen.

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