Maskenpflicht

Ab Montag, 2. November 2020, gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung an allen weiterführenden Schulen – auch im Unterricht.

Die Maskenpflicht gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen, also bis zum 30. November 2020.

Das Schreiben der Bildungsministerin Dr. Hubig, kann hier eingesehen werden: Zum Schreiben der Ministerin

Besucher: 2