Ende der Maskenpflicht im Unterricht

Heute konnte man der Presse entnehmen, dass das Bildungsministerium in Mainz ab Montag, den 21. Juni 2021 die Maskenpflicht im Klassenraum und auf dem Pausenhof aufheben wird.

Es muss nur noch im Schulhaus (auf dem Weg zum Klassenraum) eine medizinische/ FFP2 Maske getragen werden.

Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen und wird bei und immer montags und mittwochs durchgeführt.

Nach der Rückkehr zum Präsenzunterricht, ein weiterer Schritt zur Normalität!

Auszug aus dem 9. Hygieneplan-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz (vom 21. Juni 2021)

zur Maskenpflicht:

  •  Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz  an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35, so gilt die Maskenpflicht für alle  Personen im gesamten Schulgebäude, bis der Platz im Klassenraum, im  Lehrerzimmer oder im Büro erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts  am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.  
  • Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz  an drei aufeinander folgenden Tagen ≥ 35, sind alle Personen auf dem  Schulgelände verpflichtet, sowohl im Schulgebäude (Unterrichts- und  Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der  Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) als auch im freien  Schulgelände Maske zu tragen. Die Maskenpflicht umfasst grundsätzlich die  Zeit des gesamten Schulbesuchs inklusive des Unterrichts. 

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